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Aktuelles
2009
02.11.2009 | Mit Rosmarin und Pfefferminz gegen Lippenherpes - Auszeichnung für
Grundlagenforschung der Virologie |
04.05.2009 | Sind Naturheilmittel und komplementäre Therapieansätze ernsthafte Therapieoptionen? |
01.02.2009 | Ausschreibung des Karl und Hilde Holzschuh-Preis für Komplementärmedizin 2009 |
05.01.2009 | Ausschreibung des Hufeland-Forschungspreises |
2008
20.08.2008 | Pharmakovigilanz in den besonderen Therapierichtungen - Veranstaltung am 15.10.08 |
06.03.2008 | 3. Komplementärmedizinische Gespräche 2008 - Prävention als Gesamtkonzept |
13.02.2008 | Ärzteverbände gründen „Arbeitsgemeinschaft Komplementärmedizin"|
2007
03.12.2007 | Ausschreibung des Karl und Hilde Holzschuh-Preis zur Förderung der Naturheilverfahren und Komplementärmedizin 2008 |
02.11.2007 | Sechs Tage „Medizinische Woche“ – Sechs Tage „Verbändeforum der Hufelandgesellschaft" |
27.10.2007 | Preisverleihung Karl und Hilde Holzschuh-Preis |
23.05.2007 | 2. Komplementärmedizinische Gespräche 2007 -
Versorgungsforschung zur Komplementärmedizin |
2006
10.05.2006 | 1. Komplementärmedizinische Gespräche 2006 -
Perspektiven für eine ganzheitliche Medizin |
| Kommentar zu:
»Die andere Medizin« – Stiftung Warentest |
2005
| Antworten der Parteien auf die Fragen des Bündnisses
Komplementärmedizin |
| Bundestagswahl 2005 – Mischen Sie sich ein... |
02.11.2009 Mit Rosmarin und Pfefferminz gegen Lippenherpes - Auszeichnung für
Grundlagenforschung der Virologie
Im Rahmen der Medizinischen Woche in Baden-Baden, Europas größtem Ärztekongress für
Naturheilverfahren wurde der Holzschuh-Preis für Komplementärmedizin an
den Virologen Prof. Dr. rer. nat. Paul Schnitzler, Universität
Heidelberg übergeben. Er konnte nachweisen, dass ätherische Öle eine
gute Wirkung bei Viren aufweisen.
Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier. | hier | als pdf-Datei.
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04.05.2009 Sind Naturheilmittel und komplementäre Therapieansätze ernsthafte Therapieoptionen?
Ein Blick auf die Ausstellerliste einer Messe für Komplementärmedizin zeigt, wie berechtigt die in der Überschrift gestellte Frage ist.
Auch ein Blick ins Programmheft kann dem kritisch geneigten Betrachter weitere Zweifel an der Seriosität der Komplementärmedizin bescheren. Und was bringt letztendlich der Besuch einer großen Ausstellung wie der Medizinischen
Woche in Baden-Baden, Europas größter Fachveranstaltung für Naturheilkunde und Komplementärmedizin? Vieles -- aber leider keine Klarheit bezüglich der oben gestellten Frage.
Denn die Sachlage ist komplizierter als sie auf den ersten Blick erscheint.
Den ausführlichen Artikel der Zeitschrift Naturheilkunde 2/2009 finden Sie | hier | als pdf-Datei.
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01.02.2009 Ausschreibung des Karl und Hilde Holzschuh-Preis für Komplementärmedizin 2009
Bereits zum dritten Mal wird 2009 der Holzschuh-Preis für Komplementärmedizin durch die Karl und Hilde Holzschuh-Stiftung ausgeschrieben. Bewerben können sich angehende Ärzte, die sich mit einer Arbeit/ Abschlussarbeit/ Promotion in besonderem Maße Themen und Fragestellungen aus dem Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin widmen, Wissenschaftler und Ärzte in Praxis und Klinik sowie Universitäten, die mit ihren Forschungsprojekten zur besseren Integration der Naturheilverfahren und Komplementärmedizin in die Klinik beitragen und Naturwissenschaftler und Pharmazeuten, die mit ihrer Arbeit zu einer erhöhten Verbrauchssicherheit im Bereich der Arzneimittel beitragen.
Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen finden Sie | hier | als pdf-Datei.
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05.01.2009 Ausschreibung des Hufeland-Forschungspreises
Um Forschung und Wissenschaft zu unterstützen, schreibt die Hufelandgesellschaft im Jahr 2009 das erste Mal den Hufeland-Forschungspreis aus.
Der Preis der Hufelandgesellschaft wird für Forschungsarbeiten aus der Komplementär- oder Integrativen Medizin, insbesondere auf dem Gebiet der Versorgungsforschung ausgelobt.
Integrative und komplementäre Medizinansätze verfolgen meist systemische Therapieansätze und lassen sich durch einfache Ursache -- Wirkmechanismen nur ungenügend abbilden. In der Versorgungsforschung wird eine Realität abgebildet, die es erlaubt durch Wahl geeigneter Outcomeparameter Wirksamkeitsmessungen auch komplexer und systemischer Therapieansätze in ihren Kurz- aber vor allem auch Langzeitwirkung zu beurteilen. Diese Form von Wirksamkeitsmessungen kann daher vor allem auch im ambulanten Medizinversorgungsbereich durchgeführt werden, wo integrative- und komplementäre Therapieformen ihre Hauptanwendung erfahren.
Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen finden Sie | hier | als pdf-Datei.
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20.08.2008 Pharmakovigilanz in den besonderen Therapierichtungen - Veranstaltung am 15.10.08
Die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathika, Anthroposophika und Phytopharmaka) stellen einen großen Anteil am deutschen Arzneimittelmarkt dar. Sie sind beliebt bei Patienten und viel diskutiert bei Ärzten. Wirksamkeit und Sicherheit sind die tragenden Säulen einer Pharmakotherapie. Holistische Medizinansätze zielen häufig in ihrer Therapie auf regulative Prozesse und salutogene Ressourcen. Dabei handelt es sich weniger um ein Ursache-Wirkungs-Modell als vielmehr um systemische Interventionen. Somit stellt der RCT das klassische Inventar zur Erfassung interventionsmedizinischer Ansätze dar, systemische Effekte werden dagegen gut durch Outcomemessung von Therapiekonzepten in Versorgungsnetzen abgebildet.
Um diesen Goldstandard der Erfassung systemischer Therapiekonzepte und der Arzneimittelsicherheit zu erreichen, soll ein großes elektronisches Netzwerk mit Ärzten errichtet werden, die umfangreich die Arzneimittel der besonderen Therapierichtung verordnen. Systemische Erfassung der Arzneimitteltherapie in einem Pharmakovigilanznetz und Outcomemessung in
einem Versorgungsnetz dienen der wissenschaftlichen Absicherung dieser Therapien für die Zukunft.
Mit der Veranstaltung möchten wir den Startschuss zum Auf- und Ausbau eines solchen Netzwerkes geben, das gemeinsam von Ärzteschaft und Pharmaindustrie unter dem Dach der Hufelandgesellschaft gestaltet
wird. Alle Ärzte und die Verordner und Hersteller von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen werden aufgerufen an diesem Zukunftsprojekt mitzuwirken. Die Bedeutung und Notwendigkeit der wissenschaftlichen Absicherung dieser Arzneimittelgruppen wird durch den Vorsitzenden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und den Wissenschaftlichen Direktor der Abt. 5 Zulassung Besondere Therapierichtungen des BfArM in der Veranstaltung ausgeführt. Ziel der Veranstaltung ist es, die Ärzteschaft und Pharmaindustrie für diese gemeinsame große Aufgabe in den Dialog zu bringen und die weitere
Umsetzung des Projektes zu diskutieren.
Das Programm und die Einladung finden Sie | hier | als pdf-Datei.
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06.03.2008 3. Komplementärmedizinische Gespräche 2008 - Prävention als Gesamtkonzept
Es lohnt sich, um die Prävention zu ringen. Das hat sich auch bei den „Komplementärmedizinischen Gesprächen“ am 5. März 2008 in Berlin gezeigt, als es darum ging, die „Prävention als Gesamtkonzept“ – so der Untertitel der Veranstaltung des Hauptstadtbüros für Komplementärmedizin – zu diskutieren. Während es zu Zielen und Herausforderungen für die Prävention viel Konsens gab, wurde über die zukünftige Infrastruktur und die Mittelverteilung kontrovers diskutiert.
Zum Auftakt des Symposiums stellte Dr. Hans-Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands die Prävention in der gesetzlichen Krankenversicherung im Spannungsfeld von gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und unternehmensstrategischer Ausrichtung vor. Im zweiten Impulsvortrag „Zum holistischen Präventionsbegriff der Komplementärmedizin“ regte Dr. Harald Matthes (Vorstandsmitglied Hufelandgesellschaft) einen Perspektivwechsel an, von einer pathogenetisch orientierten zu einer salutogenetisch ausgerichteten Perspektive:„Statt zu fragen 'Was macht uns krank?', sollten wir auch fragen 'Was hält uns gesund?'“. Professor Dr. Klaus Dörner schließlich erläuterte in seinem Beitrag „Prävention im Alter“ seine These zum „dritten Lebensraum“. Prävention sei immer Teil eines gesellschaftlichen Gesamtkonzeptes, das sich aber in den vergangenen zwanzig Jahren deutlich geändert habe: „In der Gesellschaft gibt es eine neu erwachte Kultur des Helfens, das bürgerschaftliche Engagement wächst.“ Diese Aufgabe wird für viele zu einem wichtigen sinnstiftenden Aspekt – quasi zu einem „dritten Lebensraum“, der die Bereiche „Arbeit“ und „Freizeit“ erweitert und ergänzt.
Als Auftakt zur anschließenden Podiumsdiskussion mit den Gesundheitspolitikerinnen und -politikern sprach Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder (BMG) zu Zielen und Inhalten des geplanten Präventionsgesetzes. Über das Ziel, die Menschen verstärkt in ihrer Lebenswelt anzusprechen, war man sich auch in der folgenden Gesprächsrunde einig. Kontroverse politische Positionen zum geplanten Präventionsgesetz, zur zukünftigen Infrastruktur und Mittelverteilung wurden jedoch auch auf diesem Podium, bestehend aus Dr. Rolf Koschorrek, MdB (CDU), Peter Friedrich, MdB (SPD), Dr. Konrad Schily, MdB (FDP), Biggi Bender, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) und Frank Spieth, MdB (Die Linke) deutlich.
Die komplette Pressemitteilung können Sie | hier | als pdf-Datei herunterladen (273 kb).
Das Programm finden Sie | hier | als pdf-Datei (25 kb).
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13.02.2008 Ärzteverbände gründen „Arbeitsgemeinschaft Komplementärmedizin"
Es gibt ein neues Bündnis innerhalb der Komplementärmedizin. Ende Januar gründeten die Hufelandgesellschaft, der Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren (ZÄN), der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMID) und der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) in Berlin die "Arbeitsgemeinschaft Komplementärmedizin". Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist das gemeinsame Vertreten von Interessen gegenüber Politik, Verbänden und der Öffentlichkeit. Es ist den Verbänden ein Anliegen, der komplementären Medizin ihre Stellung im Gesundheitssystem zu sichern.
Die Presseerklärung finden Sie hier.
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3.12.2007 Ausschreibung des Karl und Hilde Holzschuh-Preis zur Förderung der Naturheilverfahren und Komplementärmedizin 2008"
Die im Jahr 2000 gegründete Karl und Hilde Holzschuh-Stiftung vergibt jährlich den Karl und Hilde Holzschuh-Preis zur Förderung der Naturheilverfahren und Komplementärmedizin. Vor dem Hintergrund der eigenen positiven Erfahrungen war es den Stiftern wichtig, den Erhalt und die Weiterentwicklung der Naturheilverfahren und der Komplementärmedizin zu unterstützen. Deshalb wurde im Stiftungszweck der Karl und Hilde Holzschuh-Stiftung unter anderem die Unterstützung von Personen oder Vereinigungen, die durch Wissenschaft und Forschung für die Förderung der biologischen Medizin in Deutschland eintreten, aufgenommen. Der Preis in Höhe von € 5.000,- wird jährlich ausgeschrieben. Einsendeschluss ist der 15.Juli 2008 (Poststempel)
Weitere Informationen zur Ausschreibung können Sie | hier | als pdf-Datei herunterladen (15 kb).
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02.11.2007 Sechs Tage „Medizinische Woche“ – Sechs Tage „Verbändeforum der Hufelandgesellschaft"
Als bedeutendste Veranstaltung für die Komplementärmedizin in Europa ist die „Medizinische Woche“ ein wichtiger jährlicher Treffpunkt für Ärzte und Verbände. Neben dem Aspekt der fachlichen Fortbildung und Information ist sie als Ort der Kommunikation daher von ebenso großer Bedeutung.
Für die Verbandsarbeit ist Kommunikation ebenfalls ein wesentlicher Faktor und nicht selten mangelt es gerade daran. Viele Verbände klagen über rückläufige Mitgliederzahlen, zumindest aber über mangelnde Zuwächse. Zukunftsweisend ist die Gewinnung neuer, vor allem junger und aktiver Mitglieder. Die derzeitigen Strategien zur Mitgliederwerbung sind nicht immer so erfolgreich, wie viele Verantwortliche sich das wünschen. Häufig wird versäumt, über die Anliegen des Verbandes zu informieren und potentielle neue Mitglieder damit für den Verband zu interessieren.
Daher hat die Hufelandgesellschaft das „Verbändeforum“ geschaffen. Eine gemeinsame Ausstellungsfläche bot dem Dachverband und seinen Mitgliedsverbänden eine Möglichkeit zur Selbstdarstellung und zur Kommunikation. Diese verstärkte durch die Größe der Fläche, die Gestaltung und die gemeinsame Präsenz den Aufmerksamkeitswert für die einzelnen Verbände gegenüber der bisherigen Praxis beträchtlich. Der gemeinsam gestaltete Rahmen bot allen Beteiligten die Gelegenheit, die Ziele des jeweiligen Verbandes kurz zu skizzieren und die Arbeit im Gespräch und in gemeinsamer Thematisierung mit Interessierten zu diskutieren. Wie erfolgreich das Verbändeforum genutzt werden kann, zeigt die Resonanz des Arbeitskreises für Mikrobiologische Therapie (AMT).
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„Wir waren positiv überrascht von der vielfältigen Resonanz, die wir an unseren AMT-Stand erfahren haben“, erklärte Ulla Veit-Köhler, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Mikrobiologische Therapie. Mitglieder des Vereins hatten sich bereit erklärt, im Zweistunden-takt am Stand für Auskünfte zur Verfügung zu stehen. Schon nach kurzer Zeit entwickelte sich der Stand zu einer Anlaufstelle für viele Interessenten. Durch die Standgestaltung der Hufelandgesellschaft mit den vorhandenen Sitzmöglichkeiten ergaben sich intensive Ge-spräche, die oft dazu genutzt wurden, grundlegende fachliche Fragen ausführlich zu klären.
Insgesamt hat der AMT durch den Stand auf der Medizinischen Woche ein Dutzend neue Mitglieder gewonnen. „Das Ergebnis bestärkt uns, auch im nächsten Jahr wieder einen Stand im Rahmen des Verbändeforums der Hufelandgesellschaft zu besetzen“, so der Vorsitzende Dr. Rainer Schmidt-Fuchs.
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Mit diesem ersten Verbändeforum ist ein Anfang gemacht, die Arbeit einzelner Fachgesellschaften wirkungsvoll zu kommunizieren ohne das häufig übliche Abgrenzungsverhalten. Wie der Bericht des AMT zeigt, führte die regelmäßige Präsenz und Ansprechbarkeit am Stand sowie die kontinuierliche Information durch DozentInnen bei den Vorträgen und Seminaren zu einer regen Nachfrage. Nicht zuletzt führte dies auch zu einer erfolgreichen Gewinnung neuer Mitglieder.
Der mit dem gemeinsamen Auftritt verbundene Austausch förderte die Kommunikation der Verbände und hat das Miteinander gestärkt. Dies gilt besonders für die in Zukunft entscheidende Wahrnehmung aller Verbände in ihrer Vielfalt einerseits, aber besonders für die Darstellung der Gemeinsamkeiten in der zukünftig sicher weiter an Schärfe zunehmenden Diskussion im Rahmen des Gesundheitswesens.
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27.10.2007 Preisverleihung Karl und Hilde Holzschuh-Preis
Baden-Baden: Im Rahmen der Medizinischen Woche Baden-Baden, Europas größtem Ärztekongress für Naturheilverfahren und Komplementärmedizin, überreichte der Vorsitzende der Karl und Hilde Holzschuh-Stiftung, Hans-Peter Dufner am Samstag (27.10.2007) erstmals den Karl und Hilde Holzschuh-Preis. Er war mit € 5.000.- dotiert und für ein Forschungsprojekt aus dem Bereich der Naturheilverfahren ausgeschrieben worden.
Prämiert wurde die Arbeit vom Arbeitskreis für Mikrobiologische Therapie in Herborn. Der Internist Dr. Rainer Schmidt-Fuchs untersuchte mit zwanzig Kollegen die Auswirkungen eines naturheilkundlichen Eigenimpfstoffs aus physiologischen Coli-Bakterien (Autovaccine) bei Erkältungskrankheiten („common colds“). Dieser „Eigenimpfstoff“ der u. a. nach-gewiesenermaßen das Immunsystem unspezifisch stimuliert und harmonisiert, brachte die Ärztegruppe auf die Idee, erstmals zu prüfen, ob diese Autovaccine auch in der Prävention gegen Erkältungskrankheiten und grippale Infekte eingesetzt werden könnten. „Diese Arbeit belegt eindrucksvoll die klinische Wirkung dieses naturheilkundlichen Verfahrens. In der Weiterentwicklung dieser Methode könnte sich hier eine naturheilkundliche Alternative oder eine Ergänzung zur Grippeschutzimpfung ergeben“, so Dr. Harald Matthes, Internist und Vorstand der Hufelandgesellschaft, der die Laudatio für den Preisträger hielt.
Der Holzschuhpreis für Biologische Medizin wird von der Karl und Hilde Holzschuh-Stiftung jährlich in Zusammenarbeit mit der Hufelandgesellschaft ausgeschrieben. Der Dachverband der Ärztegesellschaften für Naturheilverfahren und Komplementärmedizin in Berlin berät die Stiftung aus fachlich-medizinischer Sicht.
Die ausführliche Pressemitteilung können Sie | hier | als pdf-Datei herunterladen (33 kb).
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23.05.2007 2. Komplementärmedizinische Gespräche – Versorgungsforschung zur Komplementärmedizin
Am 23. Mai 2007 fanden die Komplementärmedizinischen Gespräche der Hufelandgesellschaft statt, die wie bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem DAMiD als Veranstaltung des ‚Hauptstadtbüros für Komplementärmedizin’ organisiert und durchgeführt wurden.
Zum Auftakt der Veranstaltung zeigte Dr. Matthias Girke, Vorstand des DAMiD, auf, dass das momentan vorherrschende Ungleichgewicht von externer zu interner Evidenz überwunden werden müsse, um die interne Evidenz durch die Entwicklung adäquater Evaluationsmethoden stärker berücksichtigen zu können. Im zweiten Begrüßungsvortrag machte Professor Volker Fintelmann, Hufelandgesellschaft, vor allem deutlich, dass es in Gesellschaft und Politik ein Umdenken zur medizinischen Versorgung geben müsse, um die komplementärmedizinische Forschung stärker zu fördern.
Im Anschluss an diese Grußworte hielt Dr. Helmut Kiene (Institut für angewandte Erkenntnistheorie und medizinische Methodologie, Freiburg) seinen Impulsvortrag „Die Bedeutung der Versorgungsforschung in der Komplementärmedizin und ihre Relevanz für die Gesundheitsversorgung“. Den zweiten Impulsvortrag hielt Dr. Andreas Michalsen (Kliniken Essen-Mitte, Universität Duisburg-Essen) zum Thema „Versorgungsforschung an der Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin Essen“.
Erneut waren zahlreiche Gäste aus der Politik und dem Gesundheitswesen der Einladung gefolgt um sich zum Thema Forschung und Komplementärmedizin zu informieren. An der Podiumsdiskussion zu der Frage „Politische Rahmenbedingungen und Forschungsförderung – die Komplementärmedizin in einem Gesundheitssystem der Zukunft“ nahmen Franz Knieps (Bundesgesundheitsministerium), Dr. Marlies Volkmer (SPD), Dr. Konrad Schily (FDP), Biggi Bender (Bündnis 90/ Die Grünen) und Dr. Daniel Rühmkorf (Die Linke) teil.
Die ausführliche Pressemitteilung können Sie | hier | als pdf-Datei herunterladen (45 kb).
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10.05.2006 1. Komplementärmedizinische Gespräche – Perspektiven für eine ganzheitliche Medizin
Austausch und Dialog standen im Mittelpunkt der Veranstaltung „Komplementärmedizinische Gespräche – Perspektiven für eine ganzheitliche Medizin“, die am 10. Mai 2006 in Berlin stattgefunden hat. Organisiert und durchgeführt wurde die Veranstaltung vom Hauptstadtbüro Komplementärmedizin, in dem sich die Hufelandgesellschaft (Dachverband der Ärztegesellschaften für Naturheilverfahren und Komplementärmedizin) und der DAMiD zusammengeschlossen haben. Zahlreiche Gäste hatten sich eingefunden, um miteinander über die Komplementärmedizin ins Gespräch zu kommen. Als politische Vertreterinnen und Vetreter waren anwesend: Helga Kühn-Mengel, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Dr. Wolf Bauer (CDU), Dr. Marlies Volkmer (SPD), Dr. Konrad Schily (FDP), Dr. Daniel Rühmkorf (Die Linke) und Birgitt Bender (Bündnis 90 / Die Grünen).
Zum Auftakt der Veranstaltung bezeichnete Dr. Helmut Sauer, Vorstand der Hufelandgesellschaft, das Gesundheitswesen selbst als einen dauerhaft kranken Patienten. Die Zahl älterer, kranker Menschen steigt, chronische Erkrankungen nehmen zu. Die Medizin heute werde umdenken müssen, um aktuellen und zukünftigen Anforderungen begegnen zu können. Dr. Matthias Girke, Vorstand des DAMiD, betonte, dass es der Komplementärmedizin nicht um eine Konkurrenz zur Schulmedizin gehe. Vielmehr gehe es darum, eine integrative Medizin zu entwickeln, in der die Komplementärmedizin als sinnvolle Ergänzung und Erweiterung ihren festen Platz hat. Helga Kühn-Mengel, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, wies in ihrem Grußwort darauf hin, dass die Komplementärmedizin von den Patientinnen und Patienten zunehmend nachgefragt wird und berechtigterweise zu einer festen Größe im Methodenpluralismus geworden sei. Grundsätzlich könne aber auf objektiv überprüfbare Wirksamkeitsnachweise nicht verzichtet werden, so dass die komplementärmedizinische Wissenschaft und Forschung unterstützt werden sollten.
Professor Stefan Willich (Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie, Charité) zeigte in seinem Impulsvortrag „Wirkungsnachweise in der Komplementärmedizin“ auf, dass es in den letzten Jahren zunehmend mehr Forschungsaktivität im Bereich der Komplementärmedizin gäbe, die eine wissenschaftliche Bewertung zum Wirksamkeitsnachweis zulassen. Den zweiten Impulsvortrag hielt Dr. Dr. Erich Hager zum Thema „Evidenz- versus erkenntnisbasierte Medizin“. Hager kritisierte, dass in den gegenwärtig dominierenden Studiendesigns der RCT-Studien und der Evidenz-basierten Medizin (EbM) komplexe medizinische und individuelle Sachverhalte auf formalisierte mathematische Aussagen reduziert würden. Dabei hätte der Begründer der EbM, David L. Sacket, die EbM aber ausdrücklich folgendermaßen charakterisiert: „Die Praxis der EbM bedeutet die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestmöglichen externen Evidenz aus systematischer Forschung“. Vor diesem Hintergrund betonte Hager, dass Anwendungsbeobachtungen wichtige Evaluationsmethoden sein können. Damit werde deutlich, dass eine Forschung, die der Komplementärmedizin gerecht werden möchte, auch das Arzt-Patientenverhältnis sowie das ärztliche Erfahrungswissen mit einbeziehen muss. Hager sprach sich für einen speziellen Forschungsfonds aus, der für die Prüfung der Wirksamkeit von komplementärmedizinischen Verfahren bereitgestellt werden solle.
Die ausführliche Pressemitteilung können Sie | hier | als pdf-Datei herunterladen (40 kb).
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Kommentar zu
»Die andere Medizin« – Stiftung Warentest
Test-Urteil »mangelhaft«
Seitdem viele Naturheilverfahren und die dazugehörigen Medikamente selbst bezahlt werden müssen schauen viele Patienten in ihrer Rolle als Verbraucher kritischer hin. Diesem Trend will das Buch der Stiftung Warentest Rechnung tragen. Die Hufelandgesellschaft hat einmal für Sie »test«-gelesen.
Was ist eine belegte Wirkung und was unterscheidet diese Aussage von der Tatsache ob ein Verfahren der Naturheilkunde einem Patienten hilft? Um diese schwierige Frage verständlicher werden zu lassen möchte ich mit ihnen gedanklich einkaufen gehen:
Um für Menschen die richtige Bekleidungsgröße herauszufinden benötige ich wissenschaftlich gesehen nur zwei Daten: Gewicht und Größe. Einfach zu messen mit Waage und Lineal. So werden weltweit Millionen von Soldaten eingekleidet. Die Funktion von Kleidung besteht in ihrer Isolationsfunktion um unsere Körperwärme zurückzuhalten (vgl. der dokumentierte Fall). Sie denken nun an modische Aspekte, denken man bräuchte individuelle Maße wie ihren Körperumfang an verschiedenen Stellen, so wie in jedem Versandhauskatalog beschrieben. Mal ganz ehrlich, wie unwissenschaftlich das ist wissen Sie selber: Beim Bauchumfang sind locker 20 cm Spielraum, je nach dem, wie man das Maßbad anlegt, ein oder ausatmet.
Naturheilkunde ist individuelle Medizin! Diesem Umstand trägt das Testbuch keine Rechnung. Für Stiftung Warentest zählen nur Verfahren deren Wirkung mit Studien belegt ist. Studien zählen jedoch nur dann, wenn als Instrument »Waage und Lineal« benutzt wurde. Untersuchungen und Studien mithilfe eine »Maßbandes« werden nicht zur Kenntnis genommen, da sie in den Augen der Autoren als unwissenschaftlich gelten.
Ihren eigenen strengen Wissenschaftsanspruch verlässt die Stiftung Warentest aber in dem Augenblick, in dem Sie die Verfahren bewertet. Grundsätzlich ist der Ansatz einer Nutzen-Risiko-Bewertung ist ein guter und moderner Ansatz, für den es wissenschaftlich klare Spielregeln gibt. Stiftung Warentest hat jedoch hierfür eine eigene Auslegung (Seite 55), die es lohnt sorgsam zu studieren. Die Absicht der Autoren wird dabei mehr als deutlich. Schauen wir uns die Kategorien an:
- Geeignet, wenn die Nutzen-Risiko Abwägung positiv ist,
- Mit Einschränkungen geeignet, wenn die Nutzen-Risiko Abwägung nicht eindeutig positiv ist
- Wenig geeignet, wenn die Abwägung eher negativ ist (was in einer logischen Reihe nicht eindeutig negativ heißen müsste)
- Nicht geeignet bei negativem Ausgang der Abwägung.
Was bedeutet dies nun bei genauer Betrachtung?
Positiv ist alles was deutlichen Nutzen und kein Risiko hat. Dieser Maßstab an alle Arzneimittel angelegt, bedeutet, dass jedes Mittel, mit Hinweisen auf Risiken und Nebenwirkungen aus Sicht von Stiftung Warentest nicht in dieses Kategorie fällt.
Da kein chemisch-synthetisches Arzneimittel auf dem Markt ist, und sei es noch so wissenschaftlich untersucht, dessen Anwendung risikofrei ist, heißt das – Test-Urteil für die klassischen Medikamente: 0% geeignet
So betrachtet danken wir der Stiftung Warentest, denn immerhin ein Drittel der Naturheilkunde-Verfahren erhält das Test-Urteil geeignet. Sie als Patient haben diesen Nutzen schon immer gesehen.
Nicht eindeutig positiv ist alles was einen hohen Nutzen, aber eine Risikokategorie hat. Streng wie die Warentester nun einmal sein müssen sind diese Medikamente trotz ihres Nutzens eben »nur mit Einschränkungen geeignet«.
Eher negativ sind Verfahren bewertet, bei denen es lediglich Hinweise auf eine Wirkung gibt, jedoch kein Risiko bekannt ist. In dieser Einordnung spiegelt sich die Meinung der Autoren nur mehr als deutlich wieder, denn ein Verfahren, für das es Hinweise auf Wirksamkeit gibt, und von dem keine Risiken bekannt sind, sollte dann auch positiv bewertet werden, denn es besteht eine berechtigte Chance auf therapeutischen Nutzen. Ohne erkennbaren Nutzen, im Sinne der Warentester, spielt das Risiko dann jedoch keine Rolle mehr. Daher werden solche Verfahren eben als nicht geeignet eingestuft.
Angesichts solcher Bewertungskriterien sollte man dann schon darauf vertrauen können, dass die Warentester sich auch angestrengt haben in ihren Recherchen, zu sehen ob ein Nutzen da ist.
Bei der Hufelandgesellschaft, im Berliner Hauptstadtbüro Komplementärmedizin, in der Arzneimittelkommission der Hufelandgesellschaft, bei den großen ärztlichen Fachgesellschaften für Naturheilkunde, wie der Erfahrungsheilkunde oder dem Zentralverband der Ärzte für Naturheilkunde sind jedoch keine Anfragen bekannt, ebenso wenig bei den über 20 ärztlichen Fachgesellschaften, die wir befragt haben. Ganz im Gegenteil, neben sachlichen Fehlern, so z.B. gelangen bei Autovaccinen keine Zellbestandteile ins Blut (vgl. Seite 231) finden sich bei vielen Verfahren sehr einseitige und tendenziöse Formulierungen.
Noch seltsamer wird die Risikoeinschätzung von der Stiftung Warentest vorgenommen. Hier werden nicht Studien zum Nachweis von Risiken herangezogen, sondern Einzelfälle und Vermutungen von Zusammenhängen reichen den Autorinnen aus. Nicht ein einziger Hinweis, dass Risiken in Stufenplanberichten der Überwachungsbehörden auftauchen, bei denen alle Informationen über ernsthafte Zwischenfälle zusammenlaufen.
Für die Qualität der Recherche in diesem Buch muss daher leider gelten: für ein so komplexes Thema eher mangelhaft.
Zu Abschluss der dokumentierte Fall (ganz beliebt im Buch der Warentester um das Gefährdungspotential der Verfahren aufzuzeigen –ein positiver Fall kommt übrigens nicht vor):
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Ein junger Mann auf Lehrstellensuche im kaufmännischen Bereich wandte sich nach vielen Absagen an einen Berater des Arbeitsamtes, der ihm empfahl bei diesen Gesprächen eine Krawatte zu tragen um seine Erfolgschancen zu erhöhen. Nach zwei weiteren Absagen wurde der junge Mann an seiner Krawatte erhängt in seinem Zimmer gefunden.
Bewertung: Eine Krawatte ist als Bekleidungsstück wegen der nicht nachgewiesenen Wärmeisolation nicht geeignet. Das tragen von Krawatten birgt erhebliche Risiken. |
Fazit: 34,00 Euro für ein »test« Buch, die sie lieber nutzen sollten, um sich im Falle eines Falles nach sachkundiger Beratung naturheilkundlich behandeln zu lassen.
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Antworten der Parteien auf die Fragen
des Bündnisses Komplementärmedizin
1. Frage:
Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen
um die Aufnahme der Leistungen der Komplementärmedizin
in den Leistungskatalog der GKV zu ermöglichen?
Sind Sie bereit sich dafür einzusetzen, dass Naturarzneimittel künftig wieder im Rahmen der GKV erstattet werden können in dem
– der § 34 SGB V Absatz 1 entsprechend novelliert wird?
– die Härtefallregelung auf Naturarzneimittel ausgedehnt wird?
Antwort SPD:
Leistungen der Komplementärmedizin
sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
im Allgemeinen ebenso wie in der Arzneimittelversorgung
im Besonderen ganz ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
Ich halte es für richtig und wichtig, dass der therapeutischen
Vielfalt auf diese Weise Rechnung getragen wird. Jede Patientin
und jeder Patient hat das gute Recht, sich für oder
gegen eine solche Behandlung zu entscheiden.
Gleichzeitig stehen wir als Gesetzgeber in der Verantwortung zu gewährleisten, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen möglichst effizient eingesetzt werden. Aus diesem Grund muss jede Behandlung, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt wird, durch ihre therapeutischen Erfolge überzeugen können. Dies gilt für die Komplementärmedizin ebenso wie für die Schulmedizin.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz haben wir die Ausrichtung der medizinischen Versorgung an der Qualität gestärkt. Die Frage, ob ein Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden kann, entscheidet sich letztlich aufgrund der Beurteilung seiner Wirksamkeit und Effizienz im Rahmen einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung und nicht daran, welcher Therapierichtung es zuzuordnen ist.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dem gesetzlichen Gebot zur Wahrung der Therapievielfalt in seiner sogenannten Ausnahmeliste Rechnung getragen, indem er zur Behandlung der dort aufgeführten Erkrankungen auch die Verordnung von homöopathischen und anthroposophischen Medikamenten zugelassen hat, sofern diese Arzneimittel den Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung darstellen. Was zum Therapiestandard gehört und damit erstattungsfähig ist, bestimmen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel also die homöopathischen und anthroposophischen Fachgesellschaften und nicht etwa die Schulmedizin.
Gesetzliche Schutzräume halte ich dabei weder zu Gunsten des einen noch des anderen methodischen Ansatzes für angezeigt noch für vertretbar. Dies würde dem Interesse der Patientinnen und Patienten an einer hochwertigen medizinischen Versorgung ebenso wenig gerecht wie dem Interesse der Versicherten an einem effizienten Ressourceneinsatz.
Antwort CDU/CSU Fraktion:
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz sind
gerade auf Druck der SPD sog. nicht-verschreibungspflichtige
Arzneimittel aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen
Krankenversicherung ausgeschlossen worden. CDU und CSU haben
sich in den zurückliegenden Verhandlungen zur GKV-Gesundheitsreform
dafür eingesetzt, dass eine Ausnahmeliste mit Indikationen
und Wirkstoffen erstellt wird. In diesem Zusammenhang ist
von der Union auch angemahnt worden, bei der Erstellung
der Ausnahmeliste der therapeutischen Vielfalt Rechnung
zu tragen. Dem entsprechend sieht § 34 Abs. 1 Fünftes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) nunmehr vor, dass der Gemeinsame
Bundesausschuss in einer Ausnahmeliste festlegt, welche
nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel weiterhin zu
Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden
können, sofern sie bei der Behandlung schwerwiegender
Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Dabei ist der
therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen. Nun hat der
Gemeinsame Bundesausschuss in die Ausnahmeliste nur solche
Wirkstoffe aufgenommen, bei denen der therapeutische Nutzen
der Behandlung mit einem nicht-verschreibungspflichtigen
Medikament durch klinische Studien eindeutig nachgewiesen
wurde. Das Problem bei den Arzneimitteln der besonderen
Therapierichtung ist, dass sie häufig diesen Nachweis
nicht erbringen können. Es wird daher darauf ankommen,
dass der Nachweis auch auf eine adäquate andere Weise
möglich ist. Denn im anderen Fall würde Satz 3
von § 34 Abs. 1 ins Leere laufen. Die Bundesregierung
sollte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitsweisen mit der Entwicklung von Kriterien beauftragen,
die die Besonderheiten der Komplementärmedizin berücksichtigen,
und damit der Evidenz entsprechen würden. Sollte dies
gelingen, könnten Krankenkassen auch häufiger
spezielle Versicherungstarife mit Verfahren der Komplementärmedizin
anbieten.
Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:
In dem ersten Gesetzesentwurf zur Reform
des Gesundheitswesens, den BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
und die SPD im Frühjahr 2003 in den Deutschen Bundestag
eingebracht haben, waren auf unseren Druck hin umfassende
Ausnahmeregelungen für die Komplementärmedizin
vorgesehen. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
sollten auch weiterhin erstattungsfähig bleiben.
Diese Ausnahmeregelungen haben die Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform leider nicht überstanden. Beide großen Parteien waren fest entschlossen, die verschreibungsfreien Arzneimittel (OTC-Arzneimittel) aus dem Leistungskatalog der GKV zu nehmen – und beide waren auch nicht bereit, Ausnahmeregelungen für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen zu akzeptieren. Erreichen konnten wir lediglich, dass verschreibungsfreie Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerer Erkrankungen angewendet werden, auch weiterhin verordnungsfähig sind.
Eine weiter gehende Ausnahmeregelung für die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen würden wir auch weiterhin für richtig halten. Angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse sehen wir dafür in den nächsten Jahren aber nur geringe Chancen. Wichtig wird sein, die Fortentwicklung der OTC-Ausnahmeliste durch den Gemeinsamen Bundesausschuss aufmerksam zu begleiten. Da bei allen Erkrankungen, bei denen Arzneimittel der Schulmedizin verordnungsfähig sind, auch Homöopathika und Anthroposophika verschrieben werden können, hat die Zusammensetzung dieser Liste direkte Auswirkungen auf die Verordnungsfähigkeit von Naturarzneimitteln.
Die von Ihnen angesprochene Härtefallregelung soll sicherstellen, dass Krankenversicherte mit geringen Einkommen nicht durch die Zuzahlungen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel wirtschaftlich überfordert werden. Eine Einbeziehung auch der Ausgaben für verschreibungsfreie Naturarzneimittel müsste alle rezeptfreien Arzneimittel einschließen. Die Berücksichtigung der Ausgaben für die Selbstmedikation würde aber zu erheblichen Einnahmeausfällen für die gesetzliche Krankenversicherung führen. Vor allem aber würde der Grundsatz unterlaufen, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur die Aufwendungen für medizinisch notwendige Leistungen übernimmt.
Antwort FDP:
Gerade das Beispiel der komplementärmedizinischen
Leistungen zeigt, dass unser Gesundheitssystem viel zu starr
ist und den Bedürfnissen der Menschen nicht ausreichend
Rechnung trägt. Die FDP setzt sich daher für ein
freiheitliches, privatrechtlich organisiertes Versicherungsmodell
ein, dass den Bürgern größere Spielräume
gibt, ihren Versicherungsschutz besser nach eigenen Präferenzen
zusammenzustellen. Dies umfasst auch besondere Tarife, um
komplementärmedizinische Leistungen abzubilden.
Die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz erfolgte grundsätzliche Herausnahme der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung war ein Fehler. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln handelt es sich um bewährte Medikamente – häufig Naturarzneimittel –, die wegen ihrer Unbedenklichkeit nicht der Verschreibungspflicht unterliegen und als Therapieoption wichtig sind. Die Verschreibungspflichtigkeit eines Arzneimittels ist daher kein geeignetes Kriterium für die Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie die FDP bereits vor einiger Zeit in ihrem Antrag »Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankern« deutlich gemacht hat. Eine solche Regelung wäre nur dann akzeptabel, wenn man davon ausgeht, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für die Behandlung der Patienten eigentlich nicht notwendig sind, was aber nicht der Fall ist. So müssen Menschen mit wenig Geld teilweise auf notwendige Medikamente verzichten – zumal diese Zahlungen nicht in die Überforderungsregelung einbezogen sind – oder rezeptfreie Arzneimittel werden durch rezeptpflichtige Arzneimittel ersetzt, die meistens nicht nur teurer, sondern auch mit mehr Nebenwirkungen verbunden sind.
Antwort Die Linkspartei.PDS:
Die Frage über die Ausgrenzung
von Arzneimitteln aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenkassen kann nur unter medizinisch-therapeutischen
Aspekten entschieden werden. Wenn es um die Entscheidung
über die Verordnungswürdigkeit geht, müssen
Kriterien wie Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit,
therapeutischem Nutzen (auch im Vergleich mit nichtmedikamentösen
Therapien) und Wirtschaftlichkeit zugrunde gelegt werden.
Das gilt auch für die von Ihnen propagierten Arzneimittel
der besonderen Therapierichtungen und sollte in einer für
Ärzte verbindlichen Positivliste geregelt werden, die
Schulmediziner, phytotherapeutische, anthroposophische und
homöopathische Mittel gleichbehandelt. Die im GMG vorgenommene
Ausgrenzung der verschreibungsfreien Medikamente erfolgte
willkürlich und wird von uns nicht akzeptiert. Ihre
Kritik über mangelnde Zeit für die Anamnese und
ganzheitliche Behandlungsstrategien teilen wir. Die »sprechende«
Medizin muss über die Honorarverträge zwischen
KV und Kassen sichergestellt werden. Härtefallregelungen
sollen gelten bei allen ärztlich veranlassten Leistungen
zu Lasten der GKV für Versicherte mit einem geringen
Einkommen (solange die Zuzahlungen gefordert werden, die
wir insgesamt ablehnen).
2. Frage:
Wie wollen Sie Methodenpluralismus, Therapiefreiheit und Wahlfreiheit der Versicherten im Gesundheitswesen stärken?
Würden Sie eine positive Formulierung des § 2 Abs.2 Satz 2 befürworten sowie eine institutionelle Absicherung der Therapievielfalt im G-BA und IQWiG unterstützen?
Antwort CDU/CSU Fraktion:
Die Union hat sich seit jeher für
die freie Arztwahl und für die Therapiefreiheit der
Ärzte eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.
Wir wollen ein freiheitliches Gesundheitswesen ohne staatliche
Bevormundung oder Nachfragemonopol der Krankenkassen. Die
freie Arzt- und Krankenhauswahl soll für den Patienten
erhalten blieben.
Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:
Für die weitere Entwicklung der
Komplementärmedizin und ihre Berücksichtigung
in der gesetzlichen Krankenversicherung ist vor allem die
Auseinandersetzung mit der »Evidenzbasierten Medizin«
erforderlich. Hier hat sich in den vergangenen Jahren ein
einseitig naturwissenschaftlich ausgerichtetes Evidenzverständnis
durchgesetzt, das wir für falsch halten. Die notwendigen
Debatten wollen wir auch wieder verstärkt öffentlich
führen.
Wichtig wird aber auch sein, dass die mit den neuen Versorgungsformen eröffneten Handlungsspielräume auch von Komplementärmedizinern genutzt werden. Die mit der Gesundheitsreform 2004 beschlossenen neuen Versorgungsangebote, wie die Integrierte Versorgung, die Hausarztzentrierte Versorgung und die Medizinischen Versorgungszentren bieten auch die Chance, die Komplementärmedizin stärker in der Primärversorgung zu verankern. Diese Chance muss von den Komplementärmedizinern auch ergriffen werden. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, die neuen Versorgungsformen finanziell und rechtlich weiterzuentwickeln.
Zudem halten wir regionale Modellprojekte für erwägenswert, in denen die Komplementärmedizin ihre besondere Leistungsfähigkeit dokumentiert. In solchen Projekten könnten auf bestimmte Regionen begrenzt, die Auswirkungen einer verstärkten Anwendung der Komplementärmedizin auf den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten und auch auf die Ausgabenentwicklung der GKV erprobt werden. Vorbild hierfür könnte das in der Schweiz zwischen 1998 und 2005 durchgeführte »Programm zur Evaluation der Komplementärmedizin« sein.
Die von Ihnen angeregte sozialrechtliche Aufwertung der Komplementärmedizin im SGB V wird von uns unterstützt. Eine angemessene Berücksichtigung der Komplementärmedizin im Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) im Gesundheitswesen wollen wir über entsprechende Aufträge des BMGS erreichen. Eine darüber hinaus gehende »institutionelle Absicherung« der Komplementärmedizin im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und im IQWiG halten wir für kaum zu realisieren. Die Mitglieder des G-BA sind dort nicht als Repräsentanten einer bestimmten medizinischen Richtung, sondern als Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten Akteure des Gesundheitswesens.
Antwort FDP:
Die FDP ist ein großer Verfechter
der Naturheilkunde als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin.
Zwischen schulmedizinischen und alternativen Heil- und Behandlungsmethoden
es muss einen qualitätsorientierten Wettbewerb und
in diesem Zusammenhang Chancengleichheit geben. Gleichermaßen
begrüßen wir die Pilotprojekte verschiedener
Krankenkassen, alternative Heilmethoden anzubieten und fordern,
den Krankenkassen hier größere Spielräume
einzuräumen. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler
Versicherter. Der Erhalt der Pluralität medizinischer
Schulen ist kein Selbstzweck, sondern hat handfeste Vorteile
zum Wohl der Patienten. Pluralität der medizinischen
Schulen sichert Wettbewerb und lässt in der konkreten
Behandlungssituation Wahlmöglichkeiten für Ärzte
und Patienten zu.
Antwort Die Linkspartei.PDS:
Methodenpluralismus und Therapiefreiheit
sind kein Selbstzweck. Sie sind dann berechtigt, notwendig
und förderungswürdig, wenn sie die zu 1. genannten
Kriterien erfüllen. Das gilt für alle therapeutischen
Ansätze, also auch für die Arzneimittel der besonderen
Therapierichtungen. Eine institutionelle Absicherung der
Therapievielfalt ist nicht erforderlich. Vielfalt kann nicht
verordnet werden.
3. Frage:
Welche Maßnahmen wollen Sie in Deutschland und Europa ergreifen, um den reichen Arzneimittelschatz der besonderen Therapierichtungen in Deutschland zu sichern und deren Weiterentwicklung zu ermöglichen?
Sind Sie bereit sich für eigenständige differenziertere Maßstäbe hinsichtlich Nutzenbewertung und Wirksamkeit für die Arzneimittel der Komplementärmedizin einzusetzen und den dazu existierenden ärztlichen Fachverbänden ein Mitspracherecht einzuräumen?
Im Entschließungsantrag zur 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes hat sich der Deutsche Bundestag zur Gleichberechtigung der verschiedenen Therapierichtungen bekannt und Regelungskonzepte für den Erhalt und die Fortentwicklung komplementärmedizinischer Arzneimittel eingefordert. Sind Sie bereit sich in der nächsten Legislaturperiode für die Umsetzung dieser Entschließung in das deutsche Arzneimittelrecht einzusetzen?
Antwort SPD:
Das Arzneimittelrecht ist im Vergleich
zu anderen Rechtsbereichen insbesondere in der Gesundheitspolitik
in der Tat von einem sehr hohen Grad an Harmonisierung auf
europäischer Ebenen gekennzeichnet. Aufgrund großer
Unterschiede innerhalb der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich
ihrer Traditionen im Bereich der besonderen Therapierichtungen,
wird die europäische Gesetzgebung den nationalen Besonderheiten
nicht immer voll und ganz gerecht.
Mit dem 14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes wurden zur Umsetzung des europäischen Rechts in deutsches Recht insbesondere Änderungen in den Bereichen Kennzeichnung und Packungsbeilage sowie insbesondere beim Registrierungsverfahren vorgenommen. In den Bereichen, in denen aufgrund der europäischen Vorgaben nun strengere Regeln gelten, haben wir die Spielräume, die die EU-Richtlinie zulässt ausgeschöpft und insbesondere Übergangsvorschriften und Bestandsschutzreglungen eingebaut. Damit haben wir versucht, den nationalen Besonderheiten und Traditionen im Bereich der besonderen Therapierichtungen soweit als möglich Rechnung zu tragen.
Gleichwohl ist es richtig, dass der europäische Rahmen der Richtlinie 2001/83/EG die deutschen Besonderheiten nicht umfassend abbildet. Deshalb haben wir in dem von Ihnen zitierten Entschließungsantrag zur 14. AMG-Novelle die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren Regelungskonzepte zu prüfen und fortzuentwickeln, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung von Arzneimitteln der homöopathischen und der anthroposophischen Therapierichtungen entsprechen und in diesem Zusammenhang die besondere Relevanz der nationalen Besonderheiten im Bereich der Tiefpotenzen D1 bis D3 und der Ampullen hervorgehoben.
In diesem Sinne werden wir uns auch in der kommenden Legislaturperiode für die prinzipielle Gleichberichtung der verschiedenen Therapierichtungen sowie für Erhalt und Fortentwicklungsmöglichkeiten von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln einsetzen.
Antwort CDU/CSU Fraktion:
Im Rahmen der 12. und 14. AMG-Novelle
ist europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt
worden. Gerade bei der 14. AMG-Novelle ist man bemüht
gewesen, die Anliegen der Komplementärmedizin aufzugreifen.
So ist beispielsweise kein Beurteilungsbericht bei der Zulassung
für homöopathische Arzneimittel erforderlich,
sofern diese homöopathischen Arzneimittel dem Artikel
16 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG oder dem Artikel 19
Abs. 2 der Richtlinie 2001/82/EG unterliegen. Auch wurde
durch einen Änderungsantrag der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes entsprochen, wonach die
Registrierung eines aus mehreren bekannten homöopathischen
Stoffen bestehenden Arzneimittels nicht deshalb versagt
werden kann, weil die Anwendung dieser Kombination nicht
allgemein bekannt ist. Ganz besonders bedeutsam ist, dass
ergänzende Bestandsschutzregelungen in den Übergangsvorschriften
für homöopathische Arzneimittel geschafft worden
sind, die von einem pharmazeutischen Unternehmer in Mengen
bis zu 1.000 Packungen in einem Jahr in den Verkehr gebracht
werden sowie für homöopathische Arzneimittel,
die mit dem Bestandschutz unterliegenden Arzneimittel identisch
sind. Mit der 14. AMG-Novelle sind die Richtlinien über
traditionelle pflanzliche Arzneimittel (2004/24/EG) sowie
die Richtlinie 2004/27/EG und die Richtlinie 2004/28/EG
umgesetzt worden. Die guten Erfahrungen, die Deutschland
mit der Komplementärmedizin gemacht hat, haben dabei
Eingang gefunden. Die im Rahmen der 14. AMG-Novelle eingezogenen
Mindeststandards (siehe Antwort auf Frage 2) sind eine geeignete
Diskussionsgrundlage, um auf der EU-Ebene Nivellierungstendenzen
entgegenzuwirken.
Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:
Wie Sie selbst feststellen, ist das
Arzneimittelrecht inzwischen ein europäisches. Bei
der Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht besteht
daher nur ein geringer Spielraum, den wir soweit möglich
zugunsten der besonderen Therapierichtungen nutzen und auch
zukünftig nutzen wollen. Obwohl komplementärmedizinische
Arzneimittel in den meisten Ländern der EU keine lange
Tradition haben, sieht auch das EU-Recht Sonderregelungen
für komplementärmedizinische Arzneimittel vor.
Diese ermöglichen jedoch z.B. keine Weiterentwicklung
in den Bereichen D1-3 und bei Ampullen. Da eine nationale
Regelung (in Anlehnung an die niederländische Gesetzgebung)
nicht kurzfristig in der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes
möglich war, haben BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
einen Entschließungsantrag initiiert, der diesen offenen
Punkt thematisiert und den zukünftigen Handlungsbedarf
deutlich macht. Hier erwarten wir, dass das Gesundheitsministerium
diese Frage im Rahmen der Weiterentwicklung des europäischen
Rechtes einbringt. Idealerweise sollten entsprechende Regelungen
in das europäische Recht aufgenommen werden oder nationale
Öffnungsmöglichkeiten geschaffen werden. Selbstverständlich
werden wir diese Frage mit dem Ziel der Implementierung
in das Arzneimittelgesetz auch in der nächsten Wahlperiode
weiterverfolgen.
Sonderregelungen für komplementärmedizinische Arzneimittel sind immer eine Gratwanderung. Abgewogen werden muss, wo Ausnahmen systematisch notwendig sind und wo z.B. identische Qualitäts- und Sicherheitserfordernisse gelten müssen. Das Interesse von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ist hierbei, die Verfügbarkeit komplementärmedizinischer Arzneimittel zu erhalten (Bestandsschutz) und Weiterentwicklungen zu ermöglichen (Bsp. s.o.). Ebenso überprüfen wir bei jeder Novelle des AMG ob eigentlich nachvollziehbare Regelungen nicht im Bereich der Komplementärmedizin (oft geringe Produktionsmengen bei einer großen Anzahl von Medikamenten) zu besonderen Belastungen führen. Wir setzen uns dann für längere Übergangsregelungen oder, wenn dies im Rahmen des europäischen Rechts möglich ist, für Ausnahmen für Medikamente der besonderen Therapierichtungen ein.
Bei Medikamenten, die nur in sehr geringer Zahl nachgefragt werden, werden Hersteller in Zukunft vermutlich mit spezialisierten Apotheken zusammenarbeiten, um diese Arzneimittel über den Weg der Rezepturarzneimittel zur Verfügung zu stellen.
Antwort FDP:
Die FDP hat sich schon immer für
die Komplementärmedizin stark gemacht. Ihren Besonderheiten
muss auch zukünftig in ausreichendem Maße Rechnung
getragen werden. Das gilt ebenfalls mit Blick auf die Entwicklung
in Europa. Die Menschen in Deutschland wollen diese Therapieoption.
Wir werden uns deshalb auch in der nächsten Legislaturperiode
dafür einsetzen, dass komplementärmedizinische
Arzneimittel erhalten bleiben und fortentwickelt werden
können.
Antwort Die Linkspartei.PDS:
Das geltende AMG hat eine Fülle
von Sonderregelungen geschaffen – vor allem in den
Bereichen Zulassung und Nachzulassung, die den Besonderheiten
von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen Rechnung
tragen. Ihre Mitentscheidungsrechte sind über mehrere
Zulassungskommissionen (C, D, E) und Anhörungsrechte
unter Hinzuziehung externen Sachverstands hinreichend gewährleistet.
4. Frage:
Wären Sie bereit, Programme zur Erforschung der Komplementärmedizin in Deutschland aufzulegen und sich im Rahmen der Forschungsförderung der europäischen Union für eine gezielte Förderung ganzheitlicher medikamentöser und nichtarzneilicher Versorgungsansätze der Komplementärmedizin einzusetzen?
Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die noch vollkommen unzureichende Verankerung der Komplementärmedizin im universitären Bereich zu verbessern?
Antwort SPD:
Die Gesundheitsforschung bildet einen
wichtigen Schwerpunkt der Forschungsförderung der Rot-Grünen
Bundesregierung. In 5 Jahren investieren wir über 500
Mio. Euro allein in der Projektförderung zur Entwicklung
neuer Diagnoseverfahren und Therapien sowie zur Erforschung
neuer Präventionsstrategien. Eine gesonderte Förderung
der Komplementär- oder Alternativmedizin ist nicht
vorgesehen. Bereits die Modellförderung »Unkonventionelle
Medizinische Richtungen« (1992 – 1997) hat ergeben,
dass Verfahren der unkonventionellen medizinischen Richtungen
auf gleichem wissenschaftlichem Niveau beforschbar sind
wie Verfahren der konventionellen Medizin. Ihnen stehen
daher die Förderprogramme in gleichem Maße zur
Verfügung, wie der konventionellen Medizin. Die angebotenen
Mittel werden selbstverständlich wettbewerblich vergeben.
Ein Beispiel für derartige Angebote ist die Ende 2003
von Bundesministerium für Bildung und Forschung und
der Deutschen Forschungsgemeinschaft gemeinsam aufgelegte
Fördermaßnahme für klinische Studien. Komplementärmedizinische
Ansätze waren und sind somit in keinem Fall von Förderprogrammen
ausgeschlossen – allein die Güte des Forschungsvorhabens
entscheidet.
Antwort CDU/CSU Fraktion:
Die Forschung an Arzneimitteln der Komplementärmedizin
ist für viele Universitätskliniken nicht attraktiv
genug und für den betroffenen pharmazeutischen Hersteller
oft zu aufwändig. Deshalb ist es Aufgabe der Politik,
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit für Arzneimittel
der Komplementärmedizin eine Chance zur Durchführung
von klinischen Studien besteht.
Antwort Bündnis 90 / Die Grünen
Bezüglich der Komplementärmedizin
fehlt es an einer entwickelten Forschungslandschaft in Deutschland.
Dies liegt auch daran, dass die wirtschaftlichen Interessen
der pharmazeutischen Industrie in diesem Bereich eher gering
sind. Erforderlich ist deshalb eine verstärkte staatliche
Forschungsförderung. Wir drängen darauf, dass
das Bundesministerium für Bildung und Forschung in
seinem Programm zur Gesundheitsforschung die Komplementärmedizin
stärker berücksichtigt. Im Mittelpunkt muss dabei
die Entwicklung allgemein gültiger Bewertungsinstrumente
stehen.
An den Hochschulen ist die Komplementärmedizin bisher unterrepräsentiert. Wir würden es sehr begrüßen, wenn entsprechende Lehrstühle eingerichtet werden und auch die Hochschulforschung stärker diesen Bereich berücksichtigen würde. Allerdings liegt hierfür die Zuständigkeit bei den Ländern.
Antwort FDP:
Wer will, dass auch im Bereich der Komplementärmedizin
wissenschaftlich fundierte Wirksamkeitsnachweise erbracht
werden, muss deutlich mehr als dies bisher geschieht in
die Forschung und Lehre der Komplementärmedizin investieren.
Die ganzheitliche Medizin genießt eine große
Akzeptanz in der Bevölkerung. In den nächsten
Jahren wird es darauf ankommen, diese auch wissenschaftlich
weiterzuentwickeln.
Antwort Die Linkspartei.PDS:
Die von Ihnen benannten Defizite in
der Forschung sehen wir auch. Es mangelt an spezifischen
Forschungsmethoden.
Eine Verankerung der Komplementärmedizin im universitären Bereich ist grundsätzlich zu befürworten, liegt aber in hohem Maße in der Eigenverantwortung dieser Einrichtungen selbst. Hier spielt sicher die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der besonderen Therapierichtungen eine entscheidende Rolle.
Das Ergebnis dieser unbefriedigenden Situation zeigt sich eben auch in der Tatsache, dass die Mehrheit der EU-Länder nicht über die von Ihnen vertretenen Arzneimittelgruppen verfügt, sie offenbar aber auch nicht vermisst. Ihre Förderung und Propagierung lässt sich im EU-Rahmen wirkungsvoll nur mit evaluierten wissenschaftlichen Studien und Expertisen bewerkstelligen.
5. Frage:
Welche konkreten Maßnahmen können Sie sich vorstellen, um die Komplementärmedizin in einem künftigen Präventionsgesetz zu verankern?
Antwort SPD:
Wir haben gemeinsam mit unserem Koalitionspartner
ein Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention
in den Deutschen Bundestag eingebracht. Leider haben die
unionsregierten Bundesländer das Gesetz aus rein wahltaktischen
Motiven heraus im Bundesrat blockiert, obwohl sie an seiner
Erarbeitung mitgewirkt haben.
Das Präventionsgesetz geht davon aus, dass wir die zukünftigen Aufgaben im Zusammenhang mit demografischem Wandel, zunehmender Zahl an chronisch Erkrankten und wachsender Pflegebedürftigkeit nur dann lösen können, wenn wir der Prävention ein stärkeres Gewicht im Verhältnis zur Akutbehandlung geben. Ein besonderes Augenmerk legt das Gesetz darauf, dass durch Präventionsangebote auch sozial benachteiligte Schichten erreicht werden können. Dazu sollen die Menschen in den wichtigen Lebenswelten (settings), wie z.B. Kindergarten, Schule, Betrieb und Wohnumfeld erreicht werden. In diesen Lebenswelten soll immer zunächst der Bedarf an Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen ermittelt werden, bevor Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation ergriffen werden. Bei diesem Ansatz versteht es sich, dass nur ein ganzheitliches Verständnis der Lebenssituation der Menschen geeignet ist, die wichtigen präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen zu berücksichtigen. Für alle Maßnahmen gilt, dass sie ihre Qualität und Wirksamkeit nachweisen müssen. Für die Auswahl der Gesundheitsförderungsprojekte ist demnach primär ihre Wirksamkeit ausschlaggebend. Das Präventionsgesetz sieht keinerlei Einschränkungen vor hinsichtlich der Anbieter von Präventionsprojekten.
Auch hinsichtlich der Vertretung in den Organen und Gremien der vorgesehenen Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung wird die Pluralität des Gesundheitswesens in Deutschland berücksichtigt. Im 16 Mitglieder umfassenden Kuratorium der Stiftung werden 7 Mitglieder vom Deutschen Forum für Prävention und Gesundheitsförderung benannt, ohne dass das Gesetz weitere Vorgaben dazu macht. Hierdurch ist sichergestellt, dass den Meinungsbildungsprozessen innerhalb des Deutschen Forums für Prävention und Gesundheitsförderung breiter Raum eingeräumt wird. Es steht dabei jedem Mitglied des Deutschen Forums frei, sich für einen Sitz im Kuratorium der Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung zu bewerben.
Die Pluralität der Versorgungsstrukturen im Deutschen Gesundheitswesen sehen wir deshalb im Präventionsgesetz sowohl bei den Präventionsprojekten als auch bei der Vertretung in den Gremien und Organen der Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung in vollem Umfang gewährleistet. Die Verbände und Gruppen, die das Bündnis Komplementärmedizin tragen, sind daher aufgerufen, die für die Zukunft unseres Gesundheitswesens so wichtige Realisierung des Präventionsgesetzes zu unterstützen und sich mit konkreten Projekten und Mitarbeit in den Gremien der Stiftung zu beteiligen.
Antwort Bündnis 90 / Die Grünen:
Ob eine besondere Berücksichtigung
der Komplementärmedizin in einem künftigen Präventionsgesetz
erforderlich ist, hängt von der Reichweite des Gesetzes
ab. Werden auch die Sekundär- und Tertiärprävention
einbezogen, würden wir eine stärkere Beteiligung
auch (komplementär-) medizinischen Sachverstands für
erforderlich halten. Beschränkt sich aber das Präventionsgesetz
– wie der in dieser Legislaturperiode von der Koalition
vorgelegte Entwurf – vorerst auf die Primärprävention,
halten wir dies für nicht unbedingt erforderlich. Primärprävention
ist keine vorrangig ärztliche und medizinische Aufgabe.
An ihr sind die verschiedensten Professionen beteiligt und
vor allem steht hier der selbstverantwortlich und selbst
bestimmt handelnde Bürger im Zentrum.
Antwort FDP:
Die Stärkung von Prävention
und Gesundheitsförderung ist der FDP ein sehr großes
Anliegen. Die Prävention verstanden als aktive Gesundheitsvorsorge
ist dabei vor allem eine individuelle Herausforderung. Jeder
Einzelne ist dafür verantwortlich, durch eine gesundheitsbewusste
Lebensweise, entsprechende Ernährung und Bewegung der
Entstehung von Gesundheitsrisiken vorzubeugen und durch
ein verantwortungsbewusstes Verhalten dazu beizutragen,
dass eine Verbesserung erreicht oder eine Verschlimmerung
von Krankheiten vermieden werden kann. Hierbei müssen
wir die Menschen motivieren und unterstützen. Die im
Gesundheitswesen Tätigen – insbesondere die Ärzte
und Heilpraktiker – können dazu beitragen, im
Vertrauensverhältnis Arzt/Patient individuell besser
über die Chancen und Realisierungsmöglichkeiten
einer qualitätsorientierten Prävention zu informieren.
Eine große Bedeutung kommt dabei der ganzheitlichen
Betrachtung des Menschen zu.
Antwort Die Linkspartei.PDS:
Sie beziehen sich in Ihrer Fragestellung
vor allem auf die Primärprävention. Sie hat einen
salutogenetischen Ansatz im Geiste der Definition der Charta
von Ottawa und hat zunächst nichts mit Medizin und
Pharmakotherapie zu tun. Da spielen die auch von Ihnen genannten
Aspekte der Lebensweise, der Ernährung und Bewegung
eine wesentlich bedeutendere Rolle. Komplementärmedizin,
zu der wir neben den von Ihnen vertretenen Arzneimittelgruppen
auch alternative Therapien (Physio-, Psycho-, Bewegungstherapie,
Akupunktur etc.) zählen, hat in den Bereichen der Sekundär-
und Tertiärprävention ihren Platz. Eine ausdrückliche
Verankerung der Komplementärmedizin als Bestandteil
des Präventionsgesetzes (wenn es denn noch kommt) halten
wir für nicht sinnvoll.
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Bundestagswahl 2005 – Mischen Sie sich ein ...
Bitte unterstützen Sie das »Bündnis Komplementärmedizin«, das die Hufelandgesellschaft – Dachverband der Ärztegesellschaften für Naturheilkunde und Komplementärmedizin mit dem Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland und dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte geschlossen hat. Wir wollen den Bundestagswahlkampf nutzen, um die Aufmerksamkeit für eine nachhaltige Gesundheitspolitik zu erhöhen, die der Bevölkerung den Zugang zu komplementärmedizinischen Verfahren ermöglicht und die Therapiefreiheit der Ärzte sicherstellt.
Schreiben Sie Briefe oder E-Mails an die Bundestagskandidaten Ihrer Region. Sie werden möglicherweise als Mitglieder des nächsten Gesundheitsausschusses die Leitlinien der Gesundheitspolitik nach der Wahl maßgeblich mitentscheiden.
Besuchen Sie Wahlveranstaltungen und fragen Sie die Politikerinnen und Politiker in Ihrem Wahlkreis, ob Sie unsere Forderungen künftig im Deutschen Bundestag unterstützen werden.
Informieren Sie Kolleginnen und Kollegen, Freunde und Bekannte sowie Patientinnen und Patienten über die unterschiedlichen Möglichkeiten auf Politiker zuzugehen. Geben Sie Ihnen das Papier des Bündnisses »Therapiefreiheit: Grundlage eines modernen Gesundheitswesens« an die Hand.
Die Forderungen und Fragen des Bündnisses an die Gesundheitspolitik sind:
- Verfügbarkeit der Komplementärmedizin in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Eine zukunftsgerichtete Gesundheitspolitik stärkt den Methodenpluralismus und die Therapiefreiheit
- Absicherung der Arzneimittel der Komplementärmedizin im Arzneimittelgesetz
- Berücksichtigung der Komplementärmedizin in Forschung und Lehre
- Der wichtige Beitrag der Komplementärmedizin in der Prävention muss sich auch in einem Präventionsgesetz wieder finden.
Das ausführliche Papier des Bündnisses »Therapiefreiheit: Grundlage eines modernen Gesundheitswesens« können Sie | hier | als pdf-Datei herunterladen (188 kb).
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