Unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes haben sich in den letzten Jahren in der Medizin erhebliche Anforderungen an die Therapie- und Diagnoseverfahren sowie Arzneimittel ergeben. Neben Wirksamkeit und Risiken sind Fragen der Nutzen-Kosten- und der Nutzen-Risiko-Bewertung in den Focus gerückt.
Diesen Fragen müssen sich nun auch die seit Jahrzehnten und z. T. Jahrhunderten bewährten Verfahren und Medikamente der Naturheilkunde und Komplementärmedizin stellen. Vor allem die Aspekte Sicherheit und Zuverlässigkeit rücken dabei in den Blickpunkt, aber auch die Beschreibung von Wirkmodellen und methodenadäquate wissenschaftliche Nachweise werden zunehmend verlangt. Die Wirksamkeitsbelege werden kritischen Verfahrensprüfungen unterzogen und dabei die Frage der methodischen Bewertung innerhalb der Fachrichtung aufgeworfen.
Die Hufelandgesellschaft setzt sich für Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle in der Fort-, Aus- und Weiterbildung komplementärmedizinischer Methoden ein.
Die Hufelandgesellschaft engagiert sich seit ihrer Gründung für die Errichtung von Lehrstühlen für Komplementärmedizin an Universitäten. Sie steht in engem Kontakt mit den eingerichteten Stiftungslehrstühlen und kooperiert auf fachlicher und politischer Ebene mit dem Forum universitärer Einrichtungen.
Im Rahmen von Konsensuskonferenzen wird in Absprache mit der Bundesärztekammer das Curriculum der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren regelmäßig aktuellen Anforderungen angepasst und mit den Anbietern der Weiterbildung abgestimmt.

