Weiterbildung für Integrative Medizin

Weiterbildung - Qualitätssicherung in der Komplementärmedizin

Komplementärmedizinische Verfahren werden in zunehmendem Maße von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen in Deutschland praktiziert. Dies ist nicht zuletzt eine Reaktion auf die Nachfrage ihrer Patientinnen und Patienten, die von ihren Ärztinnen und Ärzten sowohl eine qualifizierte Beratung als auch Behandlung unter Einbeziehung komplementärmedizinischer Kenntnisse erwarten.

In Deutschland findet heute ein Großteil der Ausbildung in der komplementären Medizin erst in der ärztlichen Weiter- und Fortbildung statt. In der Facharztausbildung werden komplementärmedizinische Inhalte bisher nur vereinzelt vermittelt. Im Bereich der Zusatz-Weiterbildungen gibt es bisher drei von der Bundesärztekammer anerkannte Zusatzbezeichnungen: Naturheilverfahren, Homöopathie und Akupunktur.

Für eine Reihe weiterer Verfahren, wie z.B. die Osteopathie, die Anthroposophische Medizin oder die Neuraltherapie können sich Ärztinnen und Ärzte im Rahmen von curricularen Vollausbildungen der jeweiligen ärztlichen Fachgesellschaften qualifizieren. Für alle gelten hohe Qualitätsstandards und die Pflicht zur kontinuierlichen Fortbildung.

Um der Nachfrage gerecht zu werden, sollte eine Beratungskompetenz für die Verfahren der Komplementärmedizin bereits im Rahmen der Facharztausbildungen vermittelt werden. Auch die Schaffung weiterer Zusatzbezeichnungen, zum Beispiel für Integrative Onkologie, sichert eine hohe Qualität in der entsprechenden Ausbildung und würde maßgeblich zur Erhöhung der Patientensicherheit beitragen.

Facharztausbildung

In der Regel schließt sich an das Medizinstudium eine Facharztausbildung an. Diese Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form in den verschiedenen Fachgebieten (Pädiatrie, Innere Medizin, Gynäkologie etc.) und dauert durchschnittlich fünf Jahre.

Einen Facharzt für Komplementärmedizin gibt es bisher nicht. Lediglich der Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin erfordert Anteile an Kenntnissen in Therapieverfahren, die der Komplementärmedizin zuzurechnen sind. Hierbei handelt es sich um die Balneotherapie, die Hydrotherapie und die Thermotherapie, sowie die Bewegungstherapie, die alle auch Teil der Weiterbildung Naturheilverfahren sind.

In der Facharztausbildung Allgemeinmedizin sind ein Überblick über die Verfahren der Komplementärmedizin und der Erwerb einer entsprechenden Beratungskompetenz Teil des Curriculums.

Eine umfangreichere Ausbildung im Rahmen einer mehrjährigen Facharztausbildung wäre eine Chance, der Komplexität der verschiedenen komplementärmedizinischen Verfahren gerecht zu werden. Auch die Schaffung von Facharztbezeichnungen für ganze Medizinsysteme wie die Traditionelle Chinesische Medizin oder die Ayurveda-Medizin wären sinnvoll. Wünschenswert wäre zudem, dass zumindest die Facharztausbildungen für die direkte Patientenversorgung (Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, HNO) Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren vermittelt, um eine kompetente Beratung sicherzustellen.

Zusatzbezeichnungen laut (Muster)Weiterbildungsordnung

Im Rahmen von Zusatzbezeichnungen können approbierte Ärztinnen und Ärzte fundierte Kenntnisse erwerben. Neben Grundlagenwissen und indikationsbezogenen Therapieoptionen beinhaltet dies auch Informationen über die Möglichkeiten und Grenzen des jeweiligen Verfahrens.

Für die Komplementärmedizin gibt es bisher drei als Weiterbildung und damit zur Zusatzbezeichnung zugelassene Verfahren: Naturheilverfahren, Akupunktur, Homöopathie. Rund 25 % der derzeit ambulant tätigen ÄrztInnen haben im Anschluss an die Facharztqualifikation eine dieser von der Bundesärztekammer anerkannte Zusatzbezeichnung erworben. Die Ausbildung wird von unterschiedlichen Bildungsträgern - von ärztlichen Fachgesellschaften bis zu den Akademien der Landesärztekammern - angeboten.

Eine Reihe weiterer Zusatz-Weiterbildungen enthalten Elemente, die der Komplementärmedizin zugeordnet werden können: die Zusatz-Weiterbildungen "Balneologie und Medizinische Klimatologie“, "Manuelle Medizin/Chirotherapie“ und "Physikalische Medizin“.

Eine neue Offenheit und ein steigendes Interesse an wissenschaftlich überprüften Verfahren der Komplementärmedizin ist deutlich spürbar. Immer mehr Ärzt*innen und Kliniken wenden einzelne Verfahren an. Wünschenswert wäre es deshalb, für weitere Verfahren oder Anwendungsgebiete (z.B. Onkologie) entsprechende Zusatzbezeichnungen einzuführen. Durch die Definition entsprechender Lehrinhalte für die Vermittlung und Anwendung auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse kann die notwendige Qualität sichergestellt werden.

Strukturierte curriculare Ausbildung

Für eine Reihe weiterer Verfahren, wie z.B. die Osteopathie, die Anthroposophische Medizin, die Ayurveda-Medizin oder die Neuraltherapie haben sie sich im Rahmen von curricularen Ausbildungen der jeweiligen ärztlichen Fachgesellschaften qualifiziert. (ZKM: strukturierte curriculare Ausbildungen)

Strukturierte curriculare Ausbildung in den komplementärmedizinischen Verfahren und Therapieformen werden von verschiedenen ärztlichen Fachgesellschaften angeboten. Diese Ausbildungen gehen weit über die Inhalte der Zusatzbezeichnung hinaus. Die Abschlüsse werden unter anderem als Master oder Diplom bezeichnet.

Näheres zu den Curricula findet Sie auf den Seiten der einzelnen Verfahren und auf den Webseiten der entsprechenden Fachgesellschaften.