Integrative Medizin - Zahlen & Fakten

Was ist Integrative Medizin? Und was ist Komplementärmedizin? Wieviel Ärztinnen und Ärzte behandeln integrativ? Gibt es eine Mehrheit für die Integrative Medizin?

Diese und viele weitere Fragen wollen wir Ihnen hier beantworten. Sollte ihre Frage nicht dabei sein, stellen Sie sie uns. Sie suchen eine andere Zahl? Fragen Sie uns!

 

Zahlen zur Integrativen Medizin

Mehrheit für Integrativen Medizin

Politischer Einsatz gewünscht

Hausärzte und Integrative Medizin

Alternativmedizin, Komplementärmedizin, Integrative Medizin - Was ist was?

Der Begriff Integrative Medizin hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr durchgesetzt. Er unterscheidet sich grundlegend vom Begriff der Alternativmedizin und umschreibt, wie sich Komplementärmedizin und konventionelle Medizin sinnvoll gegenseitig ergänzen können.

Was ist Komplementärmedizin? Und was gehört alles dazu?

Stehen in der konventionellen Medizin gegen die Erkrankung gerichtete Interventionen im Vordergrund, so werden in den komplementären Verfahren (Selbst-)Heilungsvorgänge des Organismus stimuliert bzw. genutzt. Dabei liegt der Focus auf den individuellen Ressourcen der Patientinnen und Patienten.

Dieser salutogene Ansatz vieler komplementärmedizinischer Methoden bietet die Chance, Gesundheitspotenziale eines jeden Patienten zu erkennen, zu erhalten und zu fördern und damit positiv auf die Selbstwirksamkeit und Eigenaktivierung aller Menschen einzuwirken (z.B. Gebrauch von Hausmitteln). Dieses stärkt nachgewiesenermaßen die Zufriedenheit von Patienten mit der Versorgung und kann sich positiv auf den Therapieerfolg bzw. den Krankheitsverlauf z.B. bei chronischen Erkrankungen auswirken.

Die Verfahren der Komplementärmedizin umfassen ein breites Spektrum. Sie reichen von den in Deutschland begründeten Verfahren der Naturheilkunde, der Phytotherapie, der Anthroposophischen Medizin, der Homöopathie und der Neuraltherapie bis zu fernöstlichen Formen traditioneller Medizin wie der Ayurveda-Medizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin oder der Kampo-Medizin (eine in Japan praktizierte traditionelle Ostasiatische Arzneipflanzentherapie). Weitere etablierte Verfahren wie z.B. die Osteopathie und die Mind-Body Medizin zählen ebenfalls dazu.

Werden Arzneimitteln und Therapien von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet?

Apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (auch OTC-Arzneimittel oder OTC-Präparate) sind seit dem 1. Januar 2004 grundsätzlich von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Die Verordnung dieser Arzneimittel ist nur ausnahmsweise zulässig.

Eine Vielzahl von Krankenkassen erstattet jedoch im Rahmen von Satzungsleistungen OTC-Arzneimittel. Eine aktuelle Liste der Krankenkassen finden Sie hier.

Ist Komplementärmedizin steuerlich absetzbar?

Der Bundesfinanzhof wertet die Kosten homöopathischer, anthroposophischer oder phytotherapeutischer Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen. Vorausgesetzt, eine Ärztin oder ein Arzt haben sie verordnet.

Im vorliegenden Streitfall hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für heileurythmische Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sein können. Das Urteil wurde am 26. Februar 2014 (Az. VI R 27/13) gefällt und erst Ende Juni veröffentlicht.

Unter anderem für Bade- und Heilkuren sowie für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden ist der Nachweis der Zwangsläufigkeit durch ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder die Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu erbringen (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV).

Nun hat der BFH - dem erstinstanzlichen Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 17. April 2013 (Az. 5 K 71/11) folgend - entschieden hat, dass für den Nachweis der "Zwangsläufigkeit" (vgl. § 33 EStG) der Aufwendungen für Heileurythmie im Krankheitsfall eine Verordnung eines Arztes ausreichend ist. Die Finanzgerichtsbarkeit ist damit der Argumentation gefolgt, dass es sich bei der Heileurythmie als Heilmittel der gesetzlich anerkannten Besonderen Therapierichtung Anthroposophische Medizin nicht um eine "wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode" handelt, für die ein qualifizierter Nachweis in Gestalt eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer MDK-Bescheinigung erforderlich wäre.

Das Urteil betraf Aufwendungen für Heileurythmie, die Aussagen des Urteils gelten jedoch ohne weiteres für alle Heilmittel der Besonderen Therapierichtungen, neben der Anthroposophischen Medizin gehören dazu auch Akupunktur, Phytotherapie und Homöopathie.

Bevor man allerdings eine außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen kann, muss man die "zumutbare Belastung" erst einmal ohne steuerliche Unterstützung alleine aufbringen. Diese "zumutbare Belastung" hängt prozentual vom Einkommen ab (1 - 7 Prozent der Gesamteinkünfte). Dieser Betrag war bei der Klägerin bereits anderweitig ausgeschöpft.

Quelle: DAMiD e. V, Newsletter Steuerbüro Nausester, Ärztezeitung online

Das Urteil im Originaltext finden Sie hier.

Professuren und Lehrstühle - Universitäre Verankerung der Integrativen Medizin

Charité Berlin

Prof. Dr. med. Benno Brinkhaus Stiftungsprofessur für Naturheilkunde

Prof. Dr. med. Harald Matthes Stiftungsprofessur für Anthroposophische und Integrative Medizin

Prof. Dr. med. Andreas Michalsen Stiftungsprofessur für klinische Naturheilkunde

Prof. Dr. med. Georg Seifert Stiftungsprofessur für Integrative Medizin in der Kinderheilkunde

Universität Duisburg-Essen

Prof. Dr. med. Gustav J. Dobos Lehrstuhl für Naturheilkunde an den Universitätskliniken Duisburg-Essen

Univ.-Prof. Dr. med. Jost Langhorst Stiftungslehrstuhl für Integrative Medizin, Schwerpunkt Translationale Gastroenterologie der Universität-Duisburg-Essen am Klinikum am Bruderwald in Bamberg

Universität Freiburg

Prof. Dr. med. Roman Huber Uni-Zentrum Naturheilkunde

Universität Rostock

Prof. Dr. med. Karin Kraft Lehrstuhl für Naturheilkunde an der Klinik und Poliklinik für Innere Medizin in Rostock

Universität Witten/Herdecke

Prof. Dr. med. David Martin Lehrstuhl für Medizintheorie, Integrative und Anthroposophische Medizin an der Universität Witten/Herdecke

Prof. Dr. Arndt Büssing Lehrstuhl für Lebensqualität, Spiritualität und Coping an der Universität Witten/Herdecke

Prof. Dr. med. Tobias Esch Lehrstuhl für Integrative Gesundheitsversorgung/Gesundheitsförderung an der Universität Witten/Herdecke

Universität Hamburg

Prof. Dr. med. Matthias Rostock Stiftungsprofessur Komplementärmedizin in der Onkologie am Universitären Cancer Center des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf

Hochschulambulanzen - Verbindung von Wissenschaft und Praxis

Zentrum für Naturheilkunde am Immanuel Krankenhaus Berlin

Schwerpunkte: Klassische Naturheilverfahren, Ayurveda, TCM  (Webseite)

Charité Hochschulambulanz für Naturheilkunde - CHAMP

Schwerpunkte: Klassische Naturheilverfahren, Akupunktur, Entspannungsverfahren und Mind-Body-Medizin (Webseite)

Institut für Naturheilkunde, Traditionelle Chinesische und Indische Medizin Kliniken Essen-Mitte

Schwerpunkte: Klassische Naturheilverfahren, TCM, Indische Medizin (Webseite)

Hochschulambulanz für Naturheilverfahren an der Klinik und Poliklinik für Innere Medizin Rostock

Schwerpunkte: Klassische Naturheilverfahren, Phytotherapie, Akupunktur, Neuraltherapie  (Webseite)

Unizentrum Naturheilkunde am Universitätsklinikum Freiburg

Schwerpunkte: TCM, Anthroposophische Medizin, Klassische Naturheilverfahren, Homöopathie  (Webseite)

Universitätsambulanz für Integrative Gesundheitsversorgung und Naturheilkunde Witten/Herdecke

Schwerpunkte: Integrative Behandlung insbesondere von Patienten mit chronischen und komplexen Erkrankungen (Ernährung, Bewegung, Entspannung und Motivation zur Lebensstiländerung) (Webseite)

Ambulanz für Naturheilkunde und Integrative Onkologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Schwerpunkte: Klassische Naturheilverfahren, TCM, Neuraltherapie, Manuelle Therapie  (Webseite)

Was sind OTC-Arzneimittel?

Die Abkürzung OTC kommt aus dem Englischen und bedeutet: over the counter = über den Tresen (der Apotheke). Damit sind Medikamente gemeint, die zwar apotheken-, aber nicht verschreibungspflichtig sind und somit auch ohne Rezept des Arztes von jedem Bürger in der Apotheke gekauft werden können.

Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (sogenannte OTC-Präparate) sind seit dem 1. Januar 2004 grundsätzlich von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Die Verordnung dieser Arzneimittel ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. In der „OTC-Übersicht“ legt der G-BA fest, welche OTC- Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten und mit Begründung vom Vertragsarzt ausnahmsweise verordnet werden können.

Darüber hinaus erstatten viele Krankenkassen im Rahmen ihre Satzungsleistungen bestimmter OTC-Präparate. Hier finden Sie eine vom Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) zusammengestellte Liste von Krankenkassen, basierend auf Auswertungen der Biologische Heilmittel Heel GmbH und den Satzungen der Krankenkassen.