Die Hufelandgesellschaft ist sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl bewusst: Aus diesem Grund will sie mit transparenten Zielen, Mitteln und Strukturen Vertrauen schaffen. Die Hufelandgesellschaft hat den Anspruch, nachvollziehbar zu handeln. Sie ist parteipolitisch unabhängig und wahrt ihre politische Unabhängigkeit auch in finanzieller Hinsicht.
Die Hufelandgesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke – Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuerlich geltend gemacht werden.
Transparenz sehen wir als Grundvoraussetzung, um für das Gemeinwohl tätig zu sein. Dazu gehört der Öffentlichkeit mitzuteilen:
Die Hufelandgesellschaft folgt der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlicht regelmäßig die entsprechenden Informationen.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Hufelandgesellschaft
Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin
Hauptstadtbüro Komplementärmedizin
Axel-Springer-Str. 54b, 10117 Berlin
Tel. (0 30) 28 09 93 20
Fax: (0 30) 28 09 76 50
info(at)hufelandgesellschaft.de
Gründung: 1975
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Hufelandgesellschaft (Steuernummer: 27/667/51547) ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin vom 19.11.2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicherEntscheidungsträger
5. Bericht über die Tätigkeiten
Der Bericht über die Tätigkeiten wird im Rahmen der Mitgliederversammlung erstellt und liegt in digitaler Form vor.
6. Personalstruktur
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
In der Geschäftsstelle arbeitet derzeit eine hauptamtliche Mitarbeiterin.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Die Angaben zur Mittelherkunft finden Sie auf S.10 im aktuellen Tätigkeitsbericht.
8. Angaben zur Mittelverwendung
Die Angaben zur Mittelverwendung finden Sie auf S.10 im aktuellen Tätigkeitsbericht.
9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
Keine
10. Namen von juristischen Personen (Zuwendung mehr als 10% der jährlichen Gesamteinnahmen)
Für unser Projekt Hufeland-Bildungsportal
Familie Ernst Wendt – Stiftung, Köln (2011ff) unter 10 % der jährlichen Gesamteinnahmen
Mahle-Stiftung GmbH, Stuttgart (2015-2017) unter 10 % der jährlichen Gesamteinnahmen
Stärke und Vielfalt der Zivilgesellschaft sind gute Indikatoren für den Entfaltungsgrad moderner Bürgergesellschaften. Die Währung dieses Sektors heißt Vertrauen: Vertrauen von öffentlichen und privaten Geldgebern, Mitarbeitern, Ehrenamtlichen oder Begünstigten in die Handlungsfähigkeit und Rechtschaffenheit von Organisationen, die für das Gemeinwohl tätig werden. Diese Vertrauensstellung gilt es zu bewahren und weiter auszubauen.
Dafür ist Transparenz ein wichtiger Schlüssel. Und so haben sich in den vergangenen Jahren viele Organisationen freiwillig verpflichtet, mehr Informationen öffentlich zu machen, als es der Gesetzgeber von ihnen verlangt. Ein gemeinsam anerkannter Transparenzstandard ist dabei allerdings nicht entstanden. Wie viel Transparenz von den ca. 550.000 Vereinen, 17.000 Stiftungen und zahllosen weiteren Organisationen, die für das Gemeinwohl in Deutschland tätig sind, generell erwartet wird, bleibt weiterhin unklar.
Das soll sich ändern. Ziel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft ist es, ein möglichst breites Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft herzustellen, das sich auf die wesentlichen Parameter für effektive Transparenz einigt. Die Unterzeichner der Initiative verpflichten sich, zehn präzise benannte, relevante Informationen über ihre Organisation leicht auffindbar, in einem bestimmten Format der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit sollen bestehende Standards nicht ersetzt, wohl aber eine Messlatte für die Eingangsvoraussetzungen effektiver Transparenz im gemeinnützigen Sektor festgelegt werden.
Während Kapitalgesellschaften in Deutschland seit Januar 2007 auf einer Internetplattform ihre Bilanz, Namen der Geschäftsführung, Anzahl des hauptamtlichen Personals und anderes mehr offen legen müssen, sind Organisationen der Zivilgesellschaft (ausgenommen gemeinnützige Kapitalgesellschaften wie gGmbHs oder gAGs) nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel zu informieren. Bei gemeinnützigen Organisationen besteht zwar gegenüber den Finanzämtern eine Auskunftspflicht, ein spezifisches und einheitliches Format existiert dafür jedoch nicht. Überdies unterliegen alle beim Finanzamt eingereichten Informationen (beispielsweise zur Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus) dem Steuergeheimnis und werden nur veröffentlicht, sofern die Organisationen dies freiwillig tun.
Die Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Sie stellen diese Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz. Für einige Organisationen ist dies bereits heute gängige Praxis. Für andere ist es ein großer Schritt. Vor allem lokale und regionale Organisationen werden durch die Initiative ermutigt, sich dem Thema Transparenz stärker zu widmen. Der Standard gilt solange, bis weitere Entwicklungen seine Überarbeitung notwendig machen.
Die Unterzeichner dieser Initiative rufen alle Organisationen der Zivilgesellschaft auf, die folgende Selbstverpflichtung verbindlich zu erklären, einzuhalten und zu verbessern. Gleichzeitig werden die Bürger aufgerufen, von dem Informationsangebot Gebrauch zu machen und den Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft zu verstärken.
Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der Gemeinschaft selbstverständlich sein.
Trägerkreis Initiative Transparente Zivilgesellschaft
c/o Transparency International Deutschland e. V.
Alte Schönhauser Str. 44
10119 Berlin
Fax: (0 30) 54 98 98 22
In der Hufelandgesellschaft haben sich Ärztegesellschaften mit dem Ziel zusammengeschlossen, die Interessen der Naturheilkunde und der Komplementärmedizin in Politik und Gesellschaft zu vertreten. Der Begriff Komplementärmedizin umfasst hier alle komplementärmedizinischen Therapieverfahren, diagnostischen Methoden, Arzneimittel, Heilmittel und die dazu benötigten Geräte.
1. Der Verein führt den Namen:
Hufelandgesellschaft e.V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin
2. Der Sitz des Vereins ist Berlin. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1. Gemeinnützige Verbände im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin (z.B. Homöopathie, Akupunktur) haben sich in der Hufelandgesellschaft zusammengeschlossen, um gleichartige oder übergeordnete Aufgaben gemeinsam in einem größeren Verbund zu bewältigen. Dies geschieht im Sinne der öffentlichen Gesundheitspflege.
2. Ziel ist dabei die Förderung und der Erhalt der Pluralität in der Medizin, im Hinblick auf die von den Gesellschaften vertretenen Verfahren.
3. Der Dachverband soll dazu insbesondere Aufgaben übernehmen, die mit Präsenz in der Öffentlichkeit verbunden sind. Er soll dabei die Inhalte der Naturheilkunde und Komplementärmedizin und ihre Möglichkeiten in der Prävention und Behandlung von Erkrankungen in der öffentlichen Diskussion vertreten. Darüber hinaus nimmt die Hufelandgesellschaft als Dachverband allgemeine, aus der Tätigkeit und Aufgabenstellung der Mitgliedsverbände erwachsende Aufgaben und Interessen war, z.B.:
4. Darüber hinaus wird die Gesellschaft eigens tätig: Sie fördert die Wissenschaft und Forschung im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin. Dies geschieht durch die aktive Mitarbeit z.B. in Gremien zur Vergabe von Forschungsmitteln (Stiftungen), Teilnahme und/oder Übernahme einer Schirmherrschaft bei wissenschaftlichen Kongressen und insbesondere durch die regelmäßige Auslobung eines Forschungspreises zu aktuellen Themen in der Naturheilkunde. Im Einzelfall werden auch eigene Forschungen durchgeführt. Dabei wird für eine zeitnahe Veröffentlichung der Ergebnisse gesorgt. Sofern Forschungsaufträge vergeben werden, handelt es sich um Hilfspersonen gemäß Abgabenordnung §57, Abs. 1 und 2. Die Gesellschaft wird tätig im Bereich der öffentlichen Gesundheitspflege durch die aktive Teilnahme an der § 63 Kommission (Sicherheit von Arzneimitteln) des Bundesgesundheitsministeriums.